1. Warum wird der Parkplatz kostenpflichtig?
Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt. Da ein weiterhin kostenfreier Betrieb seitens des Eigentümers nicht umsetzbar ist, wurde eine Neuregelung in enger Abstimmung mit den städtischen Gremien erforderlich. Die Bewirtschaftung dient gleichzeitig dazu, die Parkplatzsituation effizient zu steuern, die Verfügbarkeit von Stellflächen zu verbessern und eine gerechte Nutzung zu gewährleisten.
2. Ab wann gilt die Gebührenpflicht genau?
Der ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Start der Gebührenpflicht verschiebt sich. Grund hierfür sind noch ausstehende Programmierungs- und Funktionsprüfungen des Parkscheinautomaten. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald der Automat vollständig betriebsbereit ist. Der genaue Termin wird hier bekannt gegeben.
3. Wie hoch sind die Parkgebühren?
Die künftige Parkgebührenstruktur sieht ein gestaffeltes Tarifsystem vor, das unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Es umfasst eine kostenfreie Kurzparkzeit von 1 Stunde. Darauf aufbauend gelten abgestufte Zeittarife mit einer Gebühr von 2,00 Euro bei einer Parkdauer von bis zu fünf Stunden sowie mit einer Gebühr von 3,00 Euro für längere Aufenthalte ab fünf Stunden. Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer steht zudem die Option des Wochentickets für 13,00 Euro zur Verfügung. Die Gebühren sind von Montag bis Samstag, 8 – 18 Uhr zu entrichten.
4. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?
Mit entsprechender Berechtigung können Sonderregelungen in Anspruch genommen werden.
5. Wie wird kontrolliert?
Die Kontrollen der Einhaltung der Gebührenpflicht werden wie im restlichen Stadtgebiet vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland übernommen.
6. Gibt es weiterhin kostenlose Alternativen zum Parken in Bad Aibling?
Es stehen nach wie vor folgende für die Dauer von zwei Stunden kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
Als Alternative besteht die Möglichkeit, den Parkplatz P8 – Bahnhof-Nord zu nutzen. Dort kann zum günstigen Tagessatz von 1 Euro geparkt werden.
7. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Unser Team im Verkehrsrecht steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung:
Telefon: 08061/4901-443
E-Mail: verkehrsrecht@bad-aibling.de
8. Ist ganzjähriges Parken auf dem Parkplatz am Volksfestplatz möglich?
Ganzjähriges uneingeschränktes Parken ist dort weiterhin nicht möglich. Aufgrund von Veranstaltungen, insbesondere dem Pfingstvolksfest, kann der Parkplatz zeitweise nicht bzw. nur teilweise zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Sperrzeiten werden wie gewohnt rechtzeitig ausgeschildert und bekannt gegeben, sodass Nutzerinnen und Nutzer frühzeitig planen können.