Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Weitere Informationen von Stadt Bad Aibling

Für Veranstaltungen auf Gemeindestraßen ist grundsätzlich eine Erlaubnis von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde notwendig. 

Sollte es sich um eine genehmigungsfreie Veranstaltung handeln, ist diese dennoch bei der unteren Straßenverkehrsbehörde anzeigepflichtig.

Welche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig?

  • Volksmärsche und Volksläufe
  • Kirchen- und Festzüge
  • Filmaufnahmen
  • Märkte
  • Straßenfeste (z. B. auch Konzerte)
     

Welche Unterlagen sind bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen vorzulegen?

  • ausgefülltes Antragsformular mit Veranstaltererklärung und Bestätigung der Versicherung 
  • Kartenausschnitt mit eingezeichneten Streckenverlauf
     

Kann die Veranstaltung durch die Feuerwehr abgesichert werden?

Zur Absicherung von Veranstaltungen können Führungsdienstgrade der Feuerwehr die Aufgaben und Befugnisse der Polizei wahrnehmen, wenn die Polizei nicht oder nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung steht. Die verkehrsregelnde Tätigkeit durch die Feuerwehr bei Veranstaltungen ist eine freiwillige Aufgabe. Insofern ist für die Absicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehr in jedem Fall die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.


Welche Veranstaltungen sind genehmigungsfrei?

  • Kleine ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Fronleichnamsprozession)
  • Kleine ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, Maibaumaufstellung)
     

Sind genehmigungsfreie Veranstaltungen anzeigepflichtig?

Ja, genehmigungsfreie Veranstaltungen müssen bei der Straßenverkehrsbehörde angezeigt werden, damit in Verbindung mit der Polizei notwendige Verkehrsmaßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung getroffen werden kann.